GSNH Schulweg mit dem Fahrradheute möchte ich mich auch auf Anregung des Elternbeirats mit einem ernsten Thema an Sie wenden. Viele unserer Schüler kommen jetzt in der wärmeren Jahreszeit mit dem Fahrrad in die Schule. Natürlich freuen wir uns über alle, die morgens vor dem Unterricht bereits Bewegung an der frischen Luft haben und nicht mit dem Auto oder dem Bus bis direkt vor die Schultüre gefahren werden müssen.

Wenn wir aber die Kinder mit dem schweren Ranzen auf dem Rücken auf dem Sattel eines Fahrrades kommen sehen, haben wir doch Sorgen und stellen uns die Frage: Ab wann darf ein Kind mit dem Fahrrad zur Schule?

Zu diesem Thema im Folgenden Auszüge aus Hinweisen der Deutschen Verkehrswacht

Aus verkehrspädagogischer Sicht kann man nur raten, Grundschulkinder nicht mit dem Rad zum Unterricht fahren zu lassen.
Es mag berechtigte Ausnahmen geben, generell aber sollten Grundschüler ihren Schulweg besser zu Fuß zurücklegen. Aus guten Gründen wird die praktische Radfahrausbildung erst im vierten Schuljahr durchgeführt. Erst danach sollten Kinder mit dem Rad fahren dürfen.

Auch wenn die Kleinen schon im Vorschulalter beginnen, Rad zu fahren, fit sind sie dafür noch nicht. Ein Kind, das sicher geradeaus fahren kann, hat vielleicht schon gelernt, dabei eine Hand kurz vom Lenker zu nehmen. Aber kann es den Arm auch ausstrecken, um die gewünschte Fahrtrichtung anzuzeigen? Kann es daneben hören und sehen, was alles auf der Straße passiert und angemessen darauf reagieren? Bemerkt es die nassen, rutschigen Blätter in der Kurve? Was ist, wenn plötzlich ein Hindernis auftaucht?

Ein sicherer Fußgänger ist nicht automatisch ein sicherer Radfahrer, Erfahrungen sind kaum übertragbar. Das Zweirad ist ungleich schneller, verlangt andere Reaktionen.

! Kinder sind Mehrfachanforderungen noch nicht gewachsen.
! Sie haben Schwierigkeiten zu erkennen, aus welcher Richtung Geräusche kommen.
! Sie lassen sich noch stark ablenken, können sich nicht über längere Zeit systematisch auf etwas konzentrieren.
! Kinder sehen wie durch Scheuklappen. Was Erwachsene am Rande ihres Sichtfeldes noch irgendwie wahrnehmen, sehen Kinder nicht. Deshalb erkennen sie Gefahren oft erst sehr spät und haben keine Zeit mehr zu reagieren.
! Grundschulkindern fällt es schwer, Entfernungen und Geschwindigkeiten abzuschätzen.
! Kleine Kinder schließen von sich auf andere. Was sie nicht sehen, existiert für sie auch nicht.

Nur nach und nach erwirbt ein Kind die fürs Radfahren notwendigen Kompetenzen. Die Entwicklung vollzieht sich mehr sprunghaft als kontinuierlich. Einen ersten deutlichen Sprung machen Jungen und Mädchen mit 8 Jahren. Viele notwendige Fähigkeiten können sie erst in diesem Alter erwerben.

! Erst mit 8 Jahren beginnen sie, ihr Gehör im Verkehr systematisch zu nutzen. Vorher verlassen sie sich hauptsächlich auf das, was sie sehen.
! Auch in andere Richtungen als nur in Fahrtrichtung blicken können Kinder erst mit 8.
! Frühestens mit 8 ist ein Kind in der Lage, eine mögliche Gefahr zu erkennen, ehe es wirklich brenzlig wird.
! Mit 9 Jahren nimmt die Fähigkeit, einhändig zu fahren, stark zu. Ab 9 oder 10 Jahren kann ein Kind eine Situation so weit beurteilen, dass es durch sein Verhalten eine Gefahr bereits im Vorfeld verhindern kann.
! Erst mit ca. 14 Jahren sind die Fähigkeiten zum sicheren Radfahren vollständig entwickelt.

Zusätzlich möchten wir noch auf die Straßenverkehrsordnung hinweisen

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen…Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

radfahren2Es spricht also viel dafür, Kinder vor der Fahrradprüfung zu Beginn des 4. Schuljahres nicht mit dem Rad zur Grundschule fahren zu lassen. Die gleichen Bedenken im Hinblick auf die Verkehrstüchtigkeit kleiner Kinder gelten für das Fahren mit Rollern. Teilweise sind hier Gefahren sogar noch erhöht, wenn die Kinder ohne Helm und mit dem Ranzen auf dem Rücken unterwegs sind. Auch können unscheinbare Hindernisse auf der Fahrbahn bei diesen Rollern mit den kleinen Rädern Stürze verursachen. Für den öffentlichen Straßenverkehr sind diese Fahrzeuge auf jeden Fall nicht zugelassen.

Als Schulleiterin und im Namen der Schulkonferenz möchte ich Sie darum bitten, unter Einbeziehung dieser Informationen, den Schulweg Ihres Kindes zu überprüfen. Letztlich müssen Sie als Eltern entscheiden und tragen die Verantwortung.

Ich hoffe, Sie empfinden diese Hinweise nicht als Einmischung, sondern als Denkanstoß, um die Sicherheit „unserer“ Kinder zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

C. Fischer

 

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